D e r  "A n w a l t  f ü r d a s  K i n d"

Seit dem 1.7.1998 existiert das neue Kindschaftsrecht. Ziel des veränderten Kindschaftsrechts ist, die Rechtsstellung von Kindern zu verbessern. Das Kind soll nicht mehr Objekt des ihn betreffenden Gerichtsverfahrens sein. Nach § 50 Abs. 1 FGG kann das Gericht dem minderjährigen Kind einen Pfleger für ein seine Person betreffendes Verfahren bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. In solchen Fällen hat das Familiengericht nunmehr die Möglichkeit, dem Kind einen Verfahrenspfleger, der als "Anwalt des Kindes" bezeichnet wird, zu bestellen

Zum einen geht es um familiengerichtliche Streitigkeiten, insbesondere natürlich um die Scheidung der Eltern mit dem damit häufig verbundenen Streit um die elterliche Sorge für das Kind.
Dann nämlich kann das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz stehen.

Nach dem neuen Kindschaftsrechts ist bei der Scheidung - anders als früher - von dem Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge für das aus der Ehe stammende Kind auszugehen. Das heißt, dass beide Elternteile trotz Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind bewahren.

Trotzdem gibt es anlässlich der Scheidung immer wieder Streit um das Kind. Die Eltern wollen es nicht bei der gemeinsamen elterlichen Sorge belassen, sondern das alleinige Sorgerecht für sich beanspruchen.

Der "Anwalt des Kindes" hat die ausschließliche Aufgabe, den Willen des Kindes im Verfahren kundzutun. Deshalb ist zunächst durch ausführliche und vertrauensvolle Gespräche der Wunsch des Kindes in Erfahrung zu bringen. Auf keinen Fall darf der "Anwalt des Kindes" das Kind in seiner Entscheidungsfindung zu beeinflussen versuchen. Der Wille des Kindes ist zu respektieren und im gerichtlichen Verfahren vorzutragen.


   

Der zu entscheidende Richter kann eine dem Wohl des Kindes entsprechende Entscheidung ohne Kenntnis des Kindeswillens nicht treffen. Mit zunehmendem Alter wird der Wille des Kindes zum entscheidenden Faktor für die Beurteilung der Frage, wem das Sorgerecht zugesprochen werden soll.

Die Aufgabe des "Anwalt des Kindes" endet aber nicht mit der Urteilsverkündung. Ebenso wichtig wie die Erforschung des Kindeswillens ist es für einen engagierten Anwalt, dem Kind die richterliche Entscheidung in seiner Tragweite für sein weiteres tägliches Leben begreiflich zu machen. Das Kind muss lernen, das sein Wille, sein Wunsch, vor Gericht zwar gehört, aber dennoch nicht befolgt wurde. Es muss außerdem lernen, sich mit einer für ihn schwierigen und unbefriedigenden Lebenssituation abzufinden.

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In gründlichen Gesprächen sind dem Kind die zur Entscheidung führenden Gründe zu erklären. Es soll erkennen, dass es sich nicht um einen gegen ihn gerichteten Willkürakt der Erwachsenen handelt, sondern dass nach Auffassung des Gerichts die besseren Gründe für eine andere Entscheidung sprachen

  Rechtsanwältin Naficeh Ghandehari  Kleekamp 37 22339 Hamburg - Fuhlsbüttel
 Interessenschwerpunkte Anwalt für das Kind, Familienrecht, Sorgerecht - internationale Scheidung (englisch , iranisch )

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